[Blog-Artikel]

EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit: Schluss mit dem Gehaltsrätsel in Stellenanzeigen

Stell dir vor, du würdest nie wieder raten müssen, wie viel Gehalt du in deiner Bewerbung angeben sollst. Das wäre traumhaft, oder?

Dieser Traum wird endlich wahr!

Fast unbemerkt hat die EU eine echte Revolution in Sachen Lohn und Gehalt gestartet. Und die wird das Bewerbungsverfahren und auch die Lohngerechtigkeit grundlegend verändern - zum Positiven.

Das Ende des Rätselratens

Bisher war es für Bewerber oft eine nervenaufreibende Aufgabe, das passende Gehalt in der Bewerbung anzugeben.

Verlange ich zu viel, wirke ich etwa gierig? Oder erwarte ich viel zu wenig und verkaufe mich unter Wert?

Doch damit wird Schluss sein! Die EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit und Gehaltstransparenz sieht vor, dass Arbeitgeber verpflichtet werden, Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne in Stellenanzeigen oder vor dem Vorstellungsgespräch zu nennen.

Andere Länder machen uns dann schon lange vor - jetzt wird es endlich auch bei uns so sein, dass du als Bewerber nicht mehr raten musst.

Lohngerechtigkeit: Die traurige Realität

Doch nicht nur das, auch an einer anderen Stelle wird die EU etwas ändern:

Europaweit verdienen Frauen im Durchschnitt 14,1 Prozent weniger pro Stunde als Männer. In Deutschland ist die Lohnlücke (Gender Pay Gap) mit 18 Prozent sogar noch größer.

Die neue EU-Richtlinie soll nun für mehr Lohngleichheit sorgen und verbindliche Maßnahmen durchsetzen. Aber wie genau soll das funktionieren?

Mehr Transparenz, mehr Rechte

Die Richtlinie umfasst eine Reihe von Maßnahmen, um die Lohntransparenz zu erhöhen und die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden bei Lohndiskriminierung zu stärken. Dazu gehören beispielsweise:

  • Lohntransparenz für Arbeitsuchende
    Der Arbeitgeber nennt die Gehaltsspanne - nicht du.

  • Auskunftsrecht für Arbeitnehmer
    Die Unternehmen müssen regelmäßig über die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in ähnlichen Positionen informieren.

  • Gemeinsame Entgeltbewertung
    Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden gemeinsam die Gehaltsstrukturen und -höhen innerhalb eines Unternehmens analysieren und bewerten.

Nicht nur auf dem Papier

Keine Maßnahme kann wirken, wenn es nicht gleichzeitig Strafen für die gibt, die sich nicht daran halten. Und auch das wird in Zukunft einfacher. Die EU-Richtlinie wird es Opfern von Lohndiskriminierung erleichtern, juristisch dagegen vorzugehen:

  • Entschädigung für Arbeitnehmer
    Wird Lohndiskriminierung aufgedeckt, erfolgt eine vollständige Nachzahlung, inklusive Boni und Sachleistungen.

  • Beweislast des Arbeitgebers
    Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Informationspflichten nachweisen, dass keine Lohndiskriminierung stattgefunden hat, nicht umgekehrt.

  • Sammelklagen
    Gleichbehandlungsstellen und Arbeitnehmervertreter dürfen im Namen ganzer Gruppen von Arbeitnehmern klagen, was die Erfolgschancen vor Gericht noch mal erhöht.

Was passiert jetzt?

Schon im Mai 2023 tritt die neue Richtlinie offiziell in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Also stell schon mal den Sekt für 2025 kalt 🥳

Fazit:

Die neue EU-Richtlinie ist eine echte Revolution in Sachen Lohngerechtigkeit und Gehaltstransparenz. Sie wird das Bewerbungsverfahren und die Lohnstrukturen in Europa grundlegend verändern.

Sie wird dazu beitragen, dass Frauen und Männer endlich gleichermaßen entlohnt werden und das Rätselraten um das richtige Gehalt in Bewerbungen ein Ende findet.

Natürlich müssen wir abwarten, wie die Mitgliedstaaten die Richtlinie umsetzen werden, doch eins ist sicher: Endlich tut sich was, und es geht in die absolut richtige Richtung!

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